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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen automatisierungen.de (ein Angebot der Bestcatch GmbH), Bahnhofstraße 30, 86150 Augsburg (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und  dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch  als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen  in dem Bereich Prozessautomatisierung und Digitalisierung (nachfolgend kurz „Leistungen“  genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an  Gewerbetreibende.  

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des  KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung  ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der  ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos  ausführt. 

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem  ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden  Bedingungen. 

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS. 

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen  Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit  dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung  bedarf. 

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,  gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.  

2. Leistungen 

2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren  oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines  Vertrags dar. 

2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich  (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail, WhatsApp-Chat oder WhatsApp-Gruppe) sowie schriftlich erfolgen. 

2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem  KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,  Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.  

2.5. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine  Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. 

3. Vertragsschluss 

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren  oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines  Vertrags dar. 

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich  (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail, WhatsApp-Chat oder WhatsApp-Gruppe) oder schriftlich erfolgen. 

3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem  KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 

3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,  Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff  erhält, an Dritte weiterzugeben.  

4. Leistungen 

4.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche: 

- Workshops zum Thema Prozessoptimierung & Automatisierung sowie KI

- Prozessoptimierung bzw. Automatisierung sowie KI-Implementierung

- Technische Wartung innerhalb der genannten Bereiche

- Beratung bzw. Coaching innerhalb der genannten Bereiche

4.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen  ANBIETER und KUNDE.  

4.3. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags  steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 

4.4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der  Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen. 

5. Vergütung 

5.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot  geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung  gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart  - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. 

5.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt  - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute  Einrichtungsgebühr an. 

5.3. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen. 

5.4. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen,  Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt,  dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst. 

5.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die  Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in  jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen  lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.  

5.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein  Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen. 

6. Verzug 

6.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,  bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und  sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden. 

6.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,  weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen. 

6.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626  Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt  insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens  zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die  gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde,  als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige  anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt. 

7. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen 

7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem  Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

7.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen  Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses  erforderlich sind. 

7.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten  werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend  leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der  ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.

7.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,  Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.  

8. Vertragslaufzeit 

8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit  (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. 

8.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der  Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer  vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt. 

8.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die  vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der  jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird. 

8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

9. Besondere Bestimmungen im Bereich Wartung 

9.1. Die Leistungen des ANBIETERS aus dem Bereich der Software-Wartung setzen sich  ausschließlich aus Leistungen zusammen, die für den Erhalt der Betriebsbereitschaft der  Automationen (z.B. durch Sicherheitsupdates, Funktionsupdates, oder dergleichen) in ihrer  jeweils aktuellen Version notwendig sind.  

9.2. Für Wartungsleistungen des ANBIETERS fällt eine monatliche Vergütung entsprechend der  vertraglichen Vereinbarung zuzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten  Einrichtungspauschale an. Der KUNDE ist – sofern nicht abweichend geregelt – grundsätzlich  zur Vorleistung verpflichtet. 

9.3. Der ANBIETER ist berechtigt, die Wartungsleistungen im Wege der Fernwartung oder  Ferndiagnose zu erbringen, sofern keine gewichtigen Belange entgegenstehen. Der KUNDE  hat hierfür die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite bereitzustellen.  

9.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht  auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu  unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die  Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen. 

9.5. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte  Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. 

9.6. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die  Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS  grundsätzlich unberührt. 

9.7. In Bezug auf die Inhalte des mit dem ANBIETER eingegangenen Software-Wartungsvertrages  steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 

9.8. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der  Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

10. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen 

10.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder  Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen: 

10.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend  „Termin“) ist verbindlich. 

10.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN  verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen  im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen. 

10.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem  vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten  Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor  dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu  erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an  Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt. 

11. Zahlungsbedingungen 

11.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich. 

11.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar  nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine  (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für  Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder  Kreditkartenfirma geltend macht. 

12. Haftung auf Schadensersatz 

12.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen  Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 

12.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für  Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der  Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft  oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.  

12.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren  Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen  beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der  Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.  

12.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht  für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den  typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem  ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere  für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der  Technik verantwortlich. 

13. Datenschutz, Geheimhaltung 

13.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und  Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des  Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden  vertraulich behandelt. 

13.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt  gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.  

14. Abnahme  

14.1. Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten  diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen. 

14.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die  Abnahme verlangen. 

14.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann  als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme  der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt. 

15. Urheberrecht 

15.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind  urheberrechtlich geschützt. 

15.2. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung von im Rahmen der Leistung  erstellten Inhalten. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.  Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS,  urheberrechtlich geschützte Leistungen zu vervielfältigen. Jeder Verstoß wird verfolgt und  führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen. 

15.3. Der KUNDE ist für die Lizenzierung von etwaigen Softwareprogrammen selbst  verantwortlich, die ihm Rahmen der Leistung durch den ANBIETER empfohlen werden. 

16. Widerrufsrecht 

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so  dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. 

17. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen und in angemessener Weise werben. Dies  umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder  Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. 

18. Allgemeine Bestimmungen 

18.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,  juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen  aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS. 

18.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht  der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,  die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. 

18.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative  Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der  Vereinbarung betrachtet. 

18.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige  vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten  steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung. 

Stand: Dezember 2025

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